Mitglied werden im Angelverein Wunstorf e.V.




Wie werde ich Mitglied?

 

 

  1. Aufnahmeantrag + Einzugsermächtigung ausfüllen und Unterschreiben.

  2. Einwilligungserklärung unterschreiben.

  3. Kopie des Fischerprüfung-Zeugnis oder Kopie Fischereischein (blau) beilegen.

  4. Kopie des Personalausweises beilegen.

  5. Aktuelles Passbild beifügen.

  6. Bitte den ausgefüllten Aufnahmeantrag, Einwilligungserklärung inkl. der Anlagen

     (3-5) beilegen und bitte per Post an die oben genannte Anschrift zusenden.

  7. Sie erhalten dann eine Gesamtaufstellung der Kosten wie Aufnahmegebühr,

     Jahresbeitrag, Arbeitsdienstumlage, Vereinspapiere und wenn gewünscht den

     Bagger-See Schlüssel, (per E-Mail) die Sie vorabüberweisen müssen.

     (Preise siehe Vereinsinformation Seite 4)

  8. Die Mitgliedspapiere werden Ihnen persönlich, nach Eingang der Kosten auf dem

      Vereins-Konto übergeben. Treffpunkt wird Ihnen per Mail zugesendet.

  9. Fragen zum Gewässer (Gewässerwart Alexander Flemmer Telefon 0176 80031016   

      oder per Mail gewaesserwart@angelverein-wunstorf.de).

10. Allgemeine Fragen zur Mitgliedschaft telefonisch:

 

      Mittwochs ab 18:00 Uhr bis 20 Uhr unter der Telefon-Nr. 05031 – 72442

Einwilligungserklärung

 

Bestandteil dieses Aufnahmeantrages ist die folgende Einwilligungserklärung zum Datenschutz. Datenschutz/Persönlichkeitsrechte Falls mein Aufnahmeantrag angenommen wird und ich Mitglied des Angelverein Wunstorf e.V. von 1951 werde, bin ich mit der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung meiner personenbezogenen Daten in dem folgenden Ausmaß und Umfang einverstanden:

1. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben des Vereins - beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung, der Mitgliederversammlung und des Beitragsinkasso - werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) erhoben, verarbeitet und genutzt. Hier handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Familienstand, Grad der Behinderung, Beruf, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil),

E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Daten Fischerprüfung und Ausstellungsdaten Fischereischein sowie Funktionen im Verein.

2. Als Mitglied des Anglerverbandes Niedersachsen e.V. ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden. Übermittelt werden an den Anglerverband Niedersachsen e.V., Brüsseler Straße 4, 30539 Hannover z. B. Name, Adresse, E-Mail und Alter des Mitglieds sowie die Namen der Gesamtvorstandsmitglieder mit Funktion, Anschrift, Telefonnummern und E-Mail-Adresse.

3. Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder z. B. Name und Alter des Mitglieds sowie die Namen der Gesamtvorstandsmitglieder mit Funktion, Anschrift, Telefonnummern und E-Mail-Adresse an den zuständigen Vertragspartner. Der Verein stellt hierbei über einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß § 62 BDSG vertraglich sicher, dass der Empfänger der Daten diese ausschließlich gemäß dem Übermittlungszweck verwendet.

4. Im Zusammenhang mit seinen Aufgaben bzw. seinem Vereinszweck und/oder bei Ehrungen und/oder Geburtstagen seiner Mitglieder veröffentlicht der Verein ggf. personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitschrift, ggf. seiner Facebook-Gruppe und/oder ggf. auf seiner Homepage und übermittelt Daten und/oder Fotos ggf. zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Bei dieser Gelegenheit werden ggf. Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und - soweit erforderlich - Alter bzw. Geburtsjahrgang. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand die abgegebene Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung /Datenübermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerruf erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung. Andernfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen.

5. Mitgliederlisten werden in digitaler oder in gedruckter Form zur satzungsgemäßen Ausführung der Aufgaben an Gesamtvorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre, Mitarbeiter und/oder Mitglieder weitergegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme dieser Daten erfordert. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte (z. B. Minderheitenrechte) benötigt, wird ihm oder einem Treuhänder eine gedruckte Kopie der notwendigen Daten (oder eine digitale Kopie) gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden.

6. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) das Recht auf Auskunft (nach Artikel 15 DS-GVO bzw. § 34 und § 35 BDSG) über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung (nach Artikel 16 DSGVO), Löschung (nach Artikel 17 DS-GVO) oder Sperrung seiner Daten. Das Recht auf Widerspruch (nach Artikel 21 DS-GVO bzw. gemäß § 36 BDSG) gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann von jedem Mitglied zu jeder Zeit ausgeübt werden. Den Gesamtvorstandsmitgliedern, sonstige Funktionären, Mitarbeitern des Vereins oder sonst für den Verein Tätigen und den Mitgliedern ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z. B. zu Werbezwecken) ist dem Verein nur gestattet, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder eine Einwilligung des Mitglied vorliegt. Ein Verkauf von Daten ist nicht erlaubt.

7. Weitergehende Informationen auch bzgl. der Webseite finden Sie in der Datenschutzerklärung unter

https://www.av-wunstorf.de des Vereins.

 

 

Wunstorf, ________________                                                 _________________________

 

                                                                                                                   Unterschrift

Angelverein Wunstorf e. V. von 1951

Postfach 6106  31509 Wunstorf  Tel.: 05031 - 72442

E-Mail: info@av-wunstorf.de  www.av-wunstorf.de c/o Svend Stolzenberg

 

Vom Jugendlichen zu den Erwachsenen

 

Jugendliche die das 18. Lebensjahr vollendet haben werden ohne eine Mitteilung in den Hauptverein übernommen.

Dieses beinhaltet alle Rechte und Pflichten eines erwachsen Mitglied, und werden ab sofort als vollwertiges erwachsenes Mitglied geführt.

Sollte in diesem Zeitraum noch die Schule, ein Studium oder eine Ausbildung absolviert werden, können Sie dann den § 1 der Geschäftsordnung (Beitragsermäßigung) in Anspruch nehmen.

Ein entsprechender Antrag ist bis zum 30.09. eines jeden Jahres an den Vereinsvorstand zu richten, jedoch nicht rückwirkend.

Dem Antrag ist beizufügen:

 - für Schüler und Studenten - eine Schul- bzw. Studienbescheinigung

- für Auszubildende - eine Ablichtung des Ausbildungsvertrages

Alle Anträge auf Beitragsermäßigung haben Gültigkeit, solange die beigefügten Bescheinigungen Laufzeit haben.

Weibliche Mitglieder können keine weitere Beitragsermäßigung erhalten!

Die Sonderregelung für junge Erwachsene läuft bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, und beinhalten nur Studium oder eine Lehre.

Es besteht die Möglichkeit sich als passives Mitglied führen zu lassen.

Der Antrag ist entsprechend § 2 dieser Geschäftsordnung an den Vorstand zu richten.

Die Arbeitsdienstumlage muss von allen bezahlt werden, weibliche sowie männliche Mitglieder.

Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Jahresabschluss unter Einhaltung einer vierteljährlichen (30.09.) Kündigungsfrist durch eingeschriebenen Brief an den Vorstand erfolgen.

Hiermit bestätige ich, dass mir die Reglungen beim Übertritt zu dem Erwachsen bekannt sind und das ich sie verstanden habe.

 

Wunstorf, _________________   Unterschrift Jugendlicher ____________________

 

 

 

Unterschrift Erziehungsberechtigter _____________________________