Mitglied werden im Angelverein Wunstorf e.V.




Wie werde ich Mitglied?

  1. Aufnahmeantrag + Einzugsermächtigung ausfüllen und Unterschreiben.

  2. Einwilligungserklärung unterschreiben.

  3. Kopie des Fischerprüfung-Zeugnis oder Kopie Fischereischein (blau) beilegen.

  4. Kopie des Personalausweises beilegen.

  5. Aktuelles Passbild beifügen.

  6. Bitte den ausgefüllten Aufnahmeantrag, Einwilligungserklärung inkl. der Anlagen

      (3-5) beilegen und bitte per Post an die oben genannte Anschrift zusenden.

  7. Sie erhalten dann eine Gesamtaufstellung der Kosten wie Aufnahmegebühr,

      Jahresbeitrag, Arbeitsdienstumlage, Vereinspapiere und wenn gewünscht den

      Bagger-See Schlüssel, (per E-Mail) die Sie vorabüberweisen müssen.

      (Preise siehe Vereinsinformation Seite 4)

  8. Die Mitgliedspapiere werden Ihnen persönlich, nach Eingang der Kosten auf dem

      Vereins-Konto übergeben. Treffpunkt wird Ihnen per Mail zugesendet.

  9. Fragen zum Gewässer (Gewässerwart Alexander Flemmer Telefon 0176 80031016

      oder per Mail gewaesserwart@angelverein-wunstorf.de).

10. Allgemeine Fragen zur Mitgliedschaft telefonisch Mittwochs ab 18:00 Uhr bis 20 Uhr unter der

      Telefon-Nr. 05031 – 72442

Angelverein Wunstorf e. V. von 1951

Postfach 6106  31509 Wunstorf  Tel.: 05031 - 72442

E-Mail: info@av-wunstorf.de  www.av-wunstorf.de c/o Svend Stolzenberg

 

Vom Jugendlichen zu den Erwachsenen

 Jugendliche die das 18. Lebensjahr vollendet haben werden ohne eine Mitteilung in den Hauptverein übernommen.

Dieses beinhaltet alle Rechte und Pflichten eines erwachsen Mitglied, und werden ab sofort als vollwertiges erwachsenes Mitglied geführt.

Sollte in diesem Zeitraum noch die Schule, ein Studium oder eine Ausbildung absolviert werden, können Sie dann den § 1 der Geschäftsordnung (Beitragsermäßigung) in Anspruch nehmen.

Ein entsprechender Antrag ist bis zum 30.09. eines jeden Jahres an den Vereinsvorstand zu richten, jedoch nicht rückwirkend.

Dem Antrag ist beizufügen:

- für Schüler und Studenten - eine Schul- bzw. Studienbescheinigung

- für Auszubildende - eine Ablichtung des Ausbildungsvertrages

Alle Anträge auf Beitragsermäßigung haben Gültigkeit, solange die beigefügten Bescheinigungen Laufzeit haben.

Weibliche Mitglieder können keine weitere Beitragsermäßigung erhalten!

Die Sonderregelung für junge Erwachsene läuft bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, und beinhalten nur Studium oder eine Lehre.

Es besteht die Möglichkeit sich als passives Mitglied führen zu lassen.

Der Antrag ist entsprechend § 2 dieser Geschäftsordnung an den Vorstand zu richten.

Die Arbeitsdienstumlage muss von allen bezahlt werden, weibliche sowie männliche Mitglieder.

Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Jahresabschluss unter Einhaltung einer vierteljährlichen (30.09.) Kündigungsfrist durch eingeschriebenen Brief an den Vorstand erfolgen.

Hiermit bestätige ich, dass mir die Reglungen beim Übertritt zu dem Erwachsen bekannt sind und das ich sie verstanden habe.

 

Wunstorf, _________________ Unterschrift Jugendlicher ____________________

 

 

 

Unterschrift Erziehungsberechtigter _____________________________